Leerstehende Unterkunft kurzfristig nutzbar machen

Drucksache - DS/1050/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Berliner Senat für die kurzfristige Nutzbarmachung der offenkundig leerstehenden Unterkunft an der Seehausener Straße als Übergangsunterkunft für Wohnungssuchende einzusetzen. Hierfür soll Einvernehmen mit einer der anliegenden Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften als mögliche Trägerin einer solchen Übergangsunterkunft hergestellt werden.

 

Begründung:

Leerstehender Wohnraum ist in der aktuellen Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt vollkommen unverständlich. Insbesondere in den Wintermonaten besteht dringender Bedarf, Menschen dieses fertige Haus zumindest als Zwischennutzung zum Schutz vor Kälte anzubieten. Vor dem Hintergrund des schnellen Bauverfahrens am Standort ist es nicht hinnehmbar nun Leerstand zu akzeptieren.

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