DS/0097/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, an welchen Stellen im Bezirk der Einsatz von Videotechnik im öffentlichen Raum das Sicherheitsgefühl der Anwohner steigern kann. Grundlage hierzu soll neben dem subjektiven Sicherheitsgefühl, ermittelt durch breite Bürgerbeteiligung, auch die Einschätzung der zuständigen Polizei über kriminalitätsbelastete Orte im Bezirk sein. Geeignete Maßnahmen zur Begünstigung von Videotechnik sollen kurzfristig im Einvernehmen mit Anliegern der entsprechenden Orte umgesetzt werden.
 
Das Bezirksamt setzt sich zudem gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus für eine Einführung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch dementsprechende Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ein. 
 
Begründung:
 
Die Videoüberwachung ermöglicht es Polizeidienstkräfte in angemessener Zahl schnell und wirksam an kriminalitätsbelasteten Orten einzusetzen, so dass Gefahren für Leib, Leben oder Eigentum abgewehrt werden können. Durch die visuelle Beobachtung besteht für potentielle Straftäter zudem das Risiko des Erkannt- und Erfasstwerdens. So kann durch die Auswertung des aufgezeichneten Bildmaterials die Überführung von Tätern erleichtert werden.

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