Bebauungsplan für den Innenhof Barther Straße

Drucksache - DS/0762/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht für die Bebauung zwischen Zingster und Barther Straße sowie Falkenberger Chaussee einen Bebauungsplan mit dem Ziel der Sicherung für Wohnungsbau und soziale Infrastruktur aufzustellen.

Für die geplante Bebauung sind die sozialen Umstände des Ostseeviertels zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan soll sich in die Rahmenplanung für das Ostseeviertel einfügen und die Schaffung von Eigentumswohnungen ermöglichen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat vor dem Hintergrund einer möglichen Verdichtung im Ostseeviertel die Einberufung einer Stadtteilkonferenz beschlossen. Nunmehr strebt die HOWOGE eine Bebauung des Innenhofes an der Barther Straße nach § 34 BauGB mit einem umfangreichen Beteiligungsprogramm an. Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft wenden sich nicht pauschal gegen eine Bebauung, sondern äußern die Sorge einer sozialen Destabilisierung des Gebietes. In diesem Zusammenhang sollten Erkenntnisse aus dem Sozialstrukturatlas einfließen, auch hinsichtlich vorhandener Kitas und der ärztlichen Versorgung. Deshalb sollte jede weitere Bebauung geeignet sein die sozialen Rahmendaten des Ostseeviertels zu verbessern. Zudem stellt die HOWOGE mit ihrer Vorgehensweise eine Präjudizierung der Stadtteilkonferenz dar, deren genaue Planung im Bezirksamt derzeit noch in Vorbereitung ist.

Ein Bebauungsplan entspricht auch der Beschlussfassung auf DS/2033/VII, welche die Aufstellung von Bebauungsplänen in Großsiedlungen vorsieht. Die Formulierung ist derart eindeutig, dass eine Auslegung für maximale Bürgerbeteiligung nicht hinreichend ist.

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