
Drucksache - DS/0265/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Abgeordnetenhaus zur Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellten Mittel (Schul- und Sportstättensanierungsprogramm (SSP) und Toilettensanierungsprogramm), die in einem Kalenderjahr nicht verausgabt wurden, in das nächste Jahr übertragen werden können.
Begründung:
Das bürokratische Verfahren bei den Sanierungsprogrammen stellt einen Hemmschuh bei der Sanierung dar und verzögert die Umsetzung. Es ist bei einer Übertragbarkeit der Mittel besser möglich, Baumaßnahmen flexibler umzusetzen.