Drucksache - DS/1197/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, an welchem Standort und unter welchen Bedingungen an der Rummelsburger Bucht eine Wasserrettungsstation eingerichtet werden kann.

Dabei soll Folgendes in Erfahrung gebracht werden:  
- mögliche Standorte, die sich sowohl im Besitz des Bezirkes als auch auf nicht bezirklichen Flächen befinden,

- Prüfung des Bedarfs auf der Grundlage der zukünftigen Entwicklung des Standortes (Wohnbebauung, Touristenhotspot, zunehmender Sportbootverkehr) und

- Investitionskosten, Kosten für einen eventuellen Flächenankauf oder Erbbaupacht sowie weitere rechtliche Möglichkeiten für die Schaffung einer Wasserrettungsstation.

Begründung:

Tätige Organisationen sind mit ihren Rettungsstationen an der Spree bzw. dem Müggelsee vor Ort aktiv und somit bei Notfällen zu weit weg. Richtung Westen/Stadtmitte gibt es eine große Versorgungslücke. Die Feuerwehr ist technisch nicht in der Lage, alle Wasserstellen in der Rummelsburger Bucht mit ihren Gerätschaften zu erreichen. Der Standort an oder in der Rummelsburger Bucht könnte diese Lücke schließen; wie dies möglich ist, soll durch das Bezirksamt geprüft werden. Der Bereich des B-Plans Ostkreuz ist dabei nicht mit einzubeziehen.

Näheres hier.

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