Lichtenberg und die anderen Berliner Bezirke auskömmlich finanzieren

Drucksache - DS/1259/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rat der Bürgermeister eine Beschlussfassung herbeizuführen, die eine auskömmliche, gerechte, erfolgsorientierte und an die tatsächlichen Bedarfe angepasste Finanzierung der Berliner Bezirke unter Berücksichtigung einer wachsenden Stadt sicherstellt.

Hierzu wird dem Bezirksamt empfohlen, beim Senat von Berlin einzufordern, dass mit den kommenden Zuweisungen für die Bezirkshaushalte (Globalsummen) spätestens für den Doppelhaushalt 2020/2021 folgende Prämissen berücksichtigt werden:

 

Grundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung der Bezirke

Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) wird nicht weiter als Zuweisungsinstrument eingesetzt.

Stattdessen sollen die Bezirke im Rahmen eines neuen, bedarfsgerechten Zuweisungsmodells über die Verwendung der zugewiesenen Summen bei Personal- und Sachmitteln selbstständig entscheiden können.

In die KLR sollen zukünftig alle angefallenen Leistungen und Aufwendungen eingehen und sie soll als landesweiter Servicevergleich (Controllinginstrument) dienen. Grundsätzlich aber ist die Aussagekraft der KLR zu evaluieren. 

 

Normierungsabschläge abschaffen

Bis zur Etablierung des neuen Systems zum Doppelhaushalt 2020/2021 müssen kurzfristig auch die Normierungsabschläge abgeschafft werden, denn sie stellen lediglich ein willkürliches Mittel der Haushaltskontrolle dar. Der Prozess zur Reduzierung des Normierungsvolumens (Schlussbericht von SenFin vom 26.02.2016) muss in diese Richtung mit einer zeitlichen Vorgabe weitergeführt werden.

Die unterschiedliche Sozialstruktur der Bezirke ist mit einem Faktor für die soziale Stadt bei den Zuweisungen zu berücksichtigen. Dazu wird ein Sozialindex herangezogen, der ergänzende Leistungen berücksichtigt.

 

Medianwerte als Bemessungsgrundlage abschaffen

Die bisher von der Senatsverwaltung praktizierte jährliche Ermittlung von Medianwerten zur Steuerung der Bezirkshaushalte ist abzuschaffen. Der Median soll in Zukunft lediglich als empirisches Vergleichsinstrument gemeinsam mit der KLR genutzt werden. Die Medianwerte werden durch winsorisierte arithmetische Mittelwerte ersetzt.

 

Abschaffung der Sonderprogramme

Die zahlreichen Sonderprogramme sind abzuschaffen. Die entsprechenden Mittel sind den Bezirken stattdessen zur ordnungsgemäßen Finanzierung dieser Aufgaben bereits vorab zur Verfügung zu stellen.

Sonderzuweisungen sind künftig längstens für einen Doppelhaushalt zulässig, für einen längeren Zeitraum sind sie entweder fest im Landeshaushalt Berlins oder als zweckgebundene, dauerhafte Zuweisung an die Bezirke festzuschreiben.

Eine solidarische Finanzierung der Bezirke hat zudem künftig von der Landesebene zu erfolgen, nicht durch Umverteilung zwischen den bedarfstragenden Bezirken.

 

Abschaffung der Basiskorrektur

Die Basiskorrektur des Jahres 2017 in Höhe von ca. 150 Mio. Euro ist den Bezirken bis zur Umsetzung des neuen Finanzierungssystems in der Globalsumme direkt zuzuweisen. Mit der Einführung des Systems entfällt die Basiskorrektur zugunsten einer auskömmlichen Bezirksfinanzierung.

 

Bezirkliche Investitionsplanung stärken

Die Bezirke stellen zu Beginn einer jeder Wahlperiode bezirkliche Infrastrukturpläne für die größten Infrastrukturvorhaben (ab einem Volumen von 5 Mio. Euro) auf. Der Senat hat die Vorschläge bei der Aufstellung der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Die Infrastrukturpläne werden mit der Aufstellung der Investitionsplanung, spätestens aber alle zwei Jahre, von den Bezirken aktualisiert. Einen ersten Durchlauf als Null-Zeitpunkt vollziehen die Bezirke noch in der laufenden Wahlperiode mit einem Beschluss der BVV auf Vorlage des Bezirksamtes, so dass die bezirklichen Infrastrukturpläne zur Beratung des Doppelhaushalts 2020/2021 in Senat und Abgeordnetenhaus vorliegen.

 

Ehrlichkeit bei der Finanzplanaufstellung für die Bezirke

Zuweisungen müssen grundsätzlich dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Überplanmäßige Ausgaben im Z- und T-Teil (z. B. Sozialhilfe, Obdachlosenhilfe, Jugendhilfe) sind vollständig auszugleichen. Festsetzungen bei Einnahmeerwartungen, z. B. Bußgeldern, müssen realistisch geschätzt und nicht rein mathematisch fortgeschrieben werden. Durch die Bezirke nicht zu beeinflussende Mindereinnahmen sind durch den Senat auszugleichen.

 

Prämiensysteme etablieren

Der Senat von Berlin trifft mit den Berliner Bezirken in Bereichen, die besondere Herausforderungen in der gesamten Stadt darstellen (Bsp. Schaffung von Baurecht für Wohnungsbau, Sanierung der verkehrlichen Infrastruktur, Schulneubau etc.), Zielvereinbarungen auf Grundlage einer abgestimmten Bedarfsermittlung. Die Umsetzung der vereinbarten Ziele schlägt sich durch eine Bonus-Malus-Regelung in den Globalsummen nieder.

 

Beteiligung der Bezirke an der Gewerbesteuer und der Grunderwerbssteuer

Um die Bezirke in ihrer Eigenständigkeit zu fördern und positive Anreize zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Bautätigkeit zu schaffen, soll eine direkte, prozentuale Beteiligung der Bezirke am Gewerbesteueraufkommen und dem Grunderwerbssteueraufkommen zu einem Anreizmodell entwickelt werden.

Zeigt dieses Anreizmodell Wirkung, soll künftig auch eine Beteiligung der Bezirke an der Grundsteuer erfolgen.

 

Begründung:

Die aufgeführten Maßnahmen sollen dazu führen, dass sowohl Lichtenberg als auch die anderen Bezirke in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt werden. Die Erfordernisse der wachsenden Stadt machen es notwendig, dass schnellstmöglich eine auskömmliche, bedarfs- und erfolgsorientierte Finanzierung der Bezirke erfolgt.

Näheres hier.

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