Drucksache - DS/1713/VIII 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Außengastronomie im Bezirk dort großflächiger zu ermöglichen, wo es die äußeren Umstände zulassen, und auf die Erhebung der Gebühren für die Sondernutzung des Straßenlandes zunächst bis Ende des Jahres 2021 zu verzichten.

Begründung:

Die Gastwirte sind von den Corona-Folgen besonders heftig betroffen und müssen große Umsatzeinbußen verkraften. Auch wenn die Gastronomiebetriebe unter Auflagen nun wieder öffnen dürfen, benötigen sie gezielte Unterstützung durch eine Förderung der Außengastronomie, um Abstandsvorgaben bestmöglich erfüllen zu können. Zudem würde die zeitlich begrenzte Aussetzung der Gebühren eine erhebliche Entlastung für die Gastronomen mit sich bringen.

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