Drucksache - DS/1793/VIII 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht den Grafenauer Weg (insbesondere nördlich der Rheinpfalzallee) vor der Eröffnung der neuen Schule für die Nutzung als Schulweg mit einer Straße mit Fußgängerweg herzurichten.

Dabei sollte überprüft werden, wie die aktuelle bestehende Grundstücksbegrenzung zugunsten der Vergrößerung des Straßenraums, so wie im südlichen Teil des Grafenauer Weges, erweitert werden kann.

Begründung:

Nach dem Scheitern des Runden Tisches Rheinpfalzallee wird die ursprüngliche Planungsvariante, welche einen Schulbau auf dem Grundstück Rheinpfalzallee vorsieht, umgesetzt. Die Arbeiten zum Freimachen eines Grundstücksteils haben bereits begonnen. Der Grafenauer Weg, welcher Zufahrt für die neue Schule wäre, ist derzeit lediglich eine behelfsmäßig angelegte Straße aus großen Betonplatten. Für den Schulbau ist deswegen die Einrichtung einer Straße mit abgegrenztem Fußweg notwendig, um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

An der Grundstücksgrenze stehend erkennt man, dass die Grenze zum Grundstück Rheinpfalzallee 83, 91-93 weiter in Richtung der Straße versetzt ist, als dies südlich der Rheinpfalzallee der Fall ist. Zur Einrichtung sicherer Wege sollte deshalb geprüft werden, wie man hier die die Verkehrsfläche anpasst.

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