Prioritäre Sicherung der Kleingartenanlagen an der Wallensteinstraße

Drucksache - DS/1796/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum Ende des Jahres 2020 die nächsten Verfahrensschritte der Bebauungspläne zur Sicherung der Kleingartenanlagen entlang der Wallensteinstraße einzuleiten und die Auswertung dieser der BVV vorzulegen.

Begründung:

Die Kleingartenanlagen entlang der Wallensteinstraße stehen aktuell unter starkem Verwertungsdruck seitens des Flächeneigentümers. Für die tatsächliche Sicherung der Anlagen ist es notwendig noch schneller mit den Bebauungsplänen voran zu kommen. Auf Nachfrage im zuständigen Ausschuss konnte das Bezirksamt bislang keine ausreichende Auskunft zum Vorankommen der Prioritätenliste bei der Betreibung sichernder Bebauungspläne vorlegen. Nunmehr solle die BVV das Verfahren näher beobachten.

Näheres hier

Inhaltsverzeichnis
Nach oben