Digitales Format für Sitzungen der BVV ermöglichen

Drucksache - DS/2008/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Vorstand möge umgehend die Voraussetzungen für eine digitale Durchführung der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung schaffen.

Der Vorsteher kann sich ausdrücklich auf die Beschlusslage der BVV berufen und wird auf dieser Basis gebeten die dafür erforderlichen Haushaltsmittel beim BA geltend zu machen. Die BVV unterstützt den Vorsteher ausdrücklich bei den weiteren Digitalisierungsvorhaben.

Die Februar-Tagung soll in Form einer Videokonferenz erfolgen.

Um Rechtsunsicherheiten zu begegnen, soll, wenn nötig, eine zusätzliche schriftliche Abstimmung ermöglicht werden.

Diese Regelung ist auf Pandemiefälle gemäß GO beschränkt.

Begründung:

Die Risiken der Covid19-Pandemie bei einer Präsenzsitzung der Bezirksverordnetenversammlung liegen auf der Hand. Eine digitale Durchführung der BVV-Sitzungen ist besser geeignet, um diesen gesundheitlichen Risiken zur begegnen, als dies in einer Präsenzsitzung möglich ist.

Erfahrungen mit Videokonferenzformaten bestehen bereits in verschiedenen Bezirksverordnetenversammlungen. Auf diese kann in der Vorbereitung zurückgegriffen werden. Der zusätzliche Aufwand für schriftliche Abstimmungen zur Wahrung der Rechtssicherheit ist in der Abwägung als vertretbar einzustufen.

Der Durchführung des demokratischen Diskurses und der Absicherung von notwendigen Beteiligungen und Beschlüssen der BVV wird eine solche Lösung gerecht und ausdrücklich mehr rechtliche Notwendigkeit beigemessen als den in Gutachten dargelegten Bedenken. Für die schnelle Umsetzung wird ein agiles Verfahren mit weiterer Step-by-Step-Verbesserung empfohlen.

(gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD- und Linke-Fraktion sowie der BVO der Grünen)

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