Zielvereinbarung zwischen Bürgern und Verwaltung

Drucksache - DS/2062/VIII 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Zielvereinbarung für die Leistungen des Standesamtes abzuschließen, die dessen Leistungsfähigkeit erheblich verbessert. Unter anderem sollen darin folgende Ziele vereinbart werden:

-          Geburtstag- und Sterbeurkunden sind durchschnittlich innerhalb von 3 Tagen zu erstellen.

-          Weitere konkrete Maßnahmen sind zu definieren, wobei man sich an den Erwartungen an Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der ihnen vorgegebenen Fristen orientieren sollte.

Begründung:

Die Leistungen des Amtes sollen spürbar als Bürgerservice funktionieren. Dabei ist es auch wichtig, dass Fristenregelungen nicht einseitig verstanden werden. Wenn z. B. für Bürgerinnen und Bürgern eine Frist von drei Tagen vorgegeben ist, dann sollte ein Leistungsziel ebenfalls innerhalb von drei Tagen liegen. (Beispiel: Die Verpflichtung, innerhalb von 72 Stunden eine Todesanzeige an das Amt zu erbringen löst eine demgemäße Verpflichtung des Amtes gegenüber den Antragstellenden aus.)

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