Mobilitätsstationen in Wohnquartieren

Drucksache - DS/2118/VIII 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften in ihren Bestrebungen zu unterstützen, Mobilitätsstationen in ihren Wohnquartieren zu etablieren. Sofern planungsrechtliche Hindernisse diesen Vorhaben entgegenstehen, ist zu prüfen, wie diese ausgeräumt werden können. 
Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwieweit künftig bei größeren Wohnungsbauvorhaben mittels städtebaulicher Vereinbarungen die Errichtung von Mobilitätsstationen mitgeplant und Vorhabenträger dazu ermuntert werden können.

Begründung:

Im Bezirk wurde Mitte März am Bahnhof Lichtenberg die erste Mobilitätsstation der BVG (Jelbi Station) mit einem breiten Angebot an verschiedenen Leihfahrzeugen in Betrieb genommen. Um dem sich wandelnden Mobilitätsverhalten der Menschen zu entsprechen und dieses auch zu befördern ist es wünschenswert, dass im gesamten Bezirk ein Netz von Mobilitätsstationen entsteht. Hierbei sollten neben der Nutzung öffentlichen Straßenlandes auch private Flächen in den Fokus rücken. 
Zudem hat der Senat mit dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr beschlossen, dass es in neuen Wohnquartieren nur noch 10 bis 30 Parkplätze je 100 Wohnungen geben soll. Allerdings ist festzustellen, dass gerade neue Wohnanlagen außerhalb des S-Bahnringes häufig nicht oder nur eingeschränkt an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sind. Sharing-Angebote von Mobilitätsstationen im Wohnumfeld können dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und dem Mobilitätsbedürfnis der Menschen Rechnung zu tragen.

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