Kontakt zu Gewerbetreibenden und Hilfe bei Baustellen

Kleine Anfrage Martin Schaefer - KA/0150/VIII

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

Vorbemerkung:

Für die Genehmigung und Beaufsichtigung der Baustelle an der Treskowallee ist die Verkehrslenkung Berlin bzw. die Senatsverkehrsverwaltung zuständig. Das Bezirksamt hat daher den zuständigen Staatssekretär um eine Stellungnahme gebeten. Dieser hat dies aufgrund fehlender Kapazitäten verweigert. Die folgenden Antworten sind aus Bezirkssicht. 

1. Hat das Bezirksamt im Zuge der Einrichtung von Großbaustellen (z. B. Treskowallee) bzw. Dauerbaustellen im Vorfeld gezielt und direkt Kontakt mit betroffenen Gewerbetreibenden aufgenommen? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Es ist grundsätzlich Aufgabe des Bauherren, die von Baumaßnahmen betroffenen zu informieren.

Bei der Baustelle in der Treskowallee ist das Bezirksamt weder die zuständige Behörde (übergeordnete Hauptverkehrsstraße: Verkehrslenkung Berlin) noch der Bauherr.

 

2. Sind dem Bezirksamt Probleme bei der An- und Abfahrt von Kunden und der Anlieferung durch Zulieferer bekannt?

Nachdem die Baustelle eingerichtet wurde, sind einige Gewerbetreibenden an unterschiedliche Stellen des Bezirksamtes herangetreten.

 

3. Hat das Bezirksamt bei diesen Problemen Hilfe angeboten?

Nein, da keine Möglichkeit der Unterstützung gesehen wurde.

 

4. Wurden mit den Gewerbetreibenden Sonderregelungen vereinbart und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Die gesamte Baustelle an der Treskowallee ist in der Zuständigkeit der Senatsverkehrsverwaltung. Ob die Verkehrslenkung Berlin Sonderregelungen mit den Gewerbetreibenden vereinbart hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Das Bezirksamt hat nicht die Möglichkeit, eigenständig Regelungen zu vereinbaren.

 

5. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten der Unterstützung hat das Bezirksamt für Gewerbetreibende bei Baustellen?

Bei übergeordneten Verkehrsstraßen wie z.B. die Treskowallee: keine.

Bei den Verkehrsstraßen, in denen die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zuständig ist, können vorab Informationen gegeben werden. Wenn der Bezirk sogar Bauherr ist, wären auf Antrag Überbrückungshilfen möglich. Dies würde dann im Einzelfall geprüft.

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