Übergeordnete Verkehrsplanungen

Kleine Anfrage Heike Wessoly - KA/0198/VIII

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1.Welche Planungen zur Veränderung oder Erneuerung des übergeordneten Verkehrsnetzes im Bezirk Lichtenberg oder den Bezirk betreffend sind dem Bezirksamt bekannt?

2.Wie ist der jeweilige Verfahrenstand der Verkehrsprojekte?

3.Welche Maßnahmen erachtet das Bezirksamt für notwendig, um Folgeverkehre dieser übergeordneten Planungen in die Wohngebiete zu lenken?

4.Welche Möglichkeiten der Einfluss- oder Stellungnahme hat das Bezirksamt für die jeweiligen Projekte und wie nutzt es diese konkret?

5.Welche Anpassungsbedarfe sieht das Bezirksamt vor dem Hintergrund des wachsenden Bezirkes und wie regt es diese gegenüber den zuständigen Stellen an?

6.Sieht das Bezirksamt vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt den Bedarf den StEP Verkehr zu überarbeiten? Wenn ja, welche konkreten Änderungen würde es für Lichtenberg anregen?

7.Wie schätzt das Bezirksamt die Möglichkeit ein, Wohngebiete durch übergeordnete Verkehrsmaßnahmen zu entlasten, an der Treskowallee, der Gehrenseestraße oder der Ahrensfelder Chaussee oder anderen betroffenen Straßen?

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Erläuterung:

Zu 1.

a)    TVO

b)    TVN

c)    BAB 100

d)    Treskowallee

e)    Hauptstraße Rummelsburg

f)     Ostkreuz

g)    KP Landsberger Allee/Märkische A.

h)    Rhinstraßenbrücke über die Bahn

i)      Umbau der Gehrenseeschleife der Straßenbahn

j)      Erneuerung Dorfstr. Malchow

k)    Umfahrung Ahrensfelde

l)      Blockdammbrücke mit Trassenverlängerung zur Sewanstraße

Zu 2.

a)    Variantenuntersuchung

b)    Flächenfreihaltung, Planung ruht

c)    Flächenfreihaltung

d)    Bauarbeiten

e)    Bauarbeiten

f)     Vorplanung

g)    Vorplanung

h)    Bauarbeiten

i)      Planfeststellungsverfahren

j)      Abstimmung mit VLB zur bauzeitl. Anordnung

k)    Variantenuntersuchung

l)      Planung ruht


Zu 3.

Es ist nicht beabsichtigt, Folgeverkehre der Maßnahmen in Wohngebiete zu lenken.

Zu 4.

a)    Schriftliche Stellungnahmen, Teilnahme an Präsentationen u. Skoping-Terminen

b)    Teil des FNP, die Planung ruht seit den 90er Jahren

c)    Teil des FNP, die Planung ruht seit den 90er Jahren

d)    SGA hat die Planung zusammen mit der BVG und SenUVK abgestimmt

e)    Schriftliche Stellungnahmen, Teilnahme an Präsentationen u. Skoping-Terminen

f)     Teilnahme an der Abstimmung zur Vorplanung

g)    Stellungnahme hinsichtlich der verkehrl. Belange Lichtenbergs, Unterrichtung von den Planungsabstimmungen.

h)    Stellungnahme zur Ausführungsplanung

i)      Stellungnahme zu den verschiedenen Planungsschritten und zu den Planfeststellungsunterlagen

j)      Stellungnahme zu den verschiedenen Planungsschritten

k)    Stellungnahme zu den Variantenuntersuchungen u. Kreuzungsplanung Ahrensfelder Ch. /Märkische Allee

l)      Teil des FNP, die Planung ruht

Zu 5.

Die Zuständigkeit für die Planung der übergeordneten Straßen liegt bei SenUVK. Das Fachamt SGA des Bezirksamtes ist weder personell noch fachlich in der Lage, fundierte Vorschläge zur Anpassung des Verkehrsnetzes an einen wachsenden Bezirk zu unterbreiten.

Zu 6.

Das Fachamt SGA des Bezirksamtes ist ebenfalls weder personell noch fachlich in der Lage, fundierte Vorschläge zur Anpassung des Step Verkehr zu unterbreiten.

Zu 7.

Es wird davon ausgegangen, dass die TVO eine Entlastung für die Treskowallee bringen wird.

Für die Ahrensfelder Ch. gibt es die Märkische Allee und die Bitterfelder Str. als Umfahrung, und später als weitere Verlängerung die TVN.

Für die Gehrenseestr. gibt es als Umfahrungsmöglichkeit die Märkische Allee und Landsberger Allee bzw. die Falkenberger Ch. und die Hansastr. Allerdings für die Verkehre zwischen Alt-Hohenschönhausen und den Nordosten des Bezirkes oder darüber hinaus gibt es keine sinnvolle andere Wegeführung.

Generell werden mit Ausnahme der Außentangenten kaum Möglichkeiten gesehen, Hauptverkehrsstraßen durch den Neubau oder die Erweiterung anderer Straßen zu entlasten. Da der Bezirk von den nördlichen Randbereichen abgesehen relativ dicht bebaut ist, würden durch eine Verkehrsverlagerung nur andere Wohnquartiere insbesondere vom Lärm betroffen, im schlimmsten Fall sogar ohne eine wirksame Entlastung der vorher belasteten Quartiere.


W. Nünthel

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