Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0258/VIII

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

1. Welche bürokratischen Hürden und behördlichen Anmelde-, Anzeige- und Antragsverfahren müssen Handwerker üblicherweise durchlaufen, um ihrem Betrieb nachzugehen?

und

2. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um das selbständige Handwerk bürokratisch zu entlasten?

Handwerker unterliegen genau wie jeder andere Gewerbetreibende der Anzeigepflicht nach § 14 Abs.1 Gewerbeordnung. Sie haben den Beginn der selbständigen Tätigkeit bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, ebenso die Aufgabe des Betriebes oder wesentliche Änderungen. Bei der Gewerbeanmeldung sollte ein Nachweis der Handwerkskammer vorgelegt werden.

Eine Gewerbean-, -um- und –abmeldung kann auch digital erfolgen:

https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart

Die Zulassung von Handwerksbetrieben regelt sich nach der Handwerksordnung. Je nach Art der handwerklichen Tätigkeit kann ein Handwerk zulassungspflichtig, zulassungsfrei oder handwerksähnlich sein.

Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A zur Handwerksordnung erfasst, erfordern einen Meisterabschluss und werden in der Handwerksrolle eingetragen.

Zulassungsfreie und handwerksähnliche Handwerke sind in der Anlage B zur Handwerksordnung erfasst und werden in einem Verzeichnis bei der Handwerkskammer erfasst. Der Beginn oder die Beendigung des Betriebes ist der Handwerkskammer anzuzeigen, in deren Zuständigkeitsbereich das Gewerbe ausgeübt werden soll. 

Die Prüfung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung eines Handwerkes und die Zuordnung zu einem der v.g. Handwerke erfolgt durch die Handwerkskammer. 

Besondere bürokratische Hürden zur Ausübung eines Handwerkes werden nicht gesehen.

3. Welche Digitalisierungsprozesse können bezirksamtsseitig zur Entlastung führen und wie sind diese bereits in Vorbereitung?

Mit Beschluss des E-Gouvernment-Gesetzes hat sich das Land Berlin zum Ziel gesetzt, alle behördlichen Prozesse zu digitalisieren. Die konkrete Umsetzung obliegt dabei ausdrücklich dem Berliner Senat, sodass bezirksamtsseitig keine eigenen Digitalisierungsprozesse vorgenommen werden können.

4. Welche Auswirkungen haben die Wartezeiten bei den KfZ-Zulassungsstellen für das Handwerk im Bezirk?

Am 01. Oktober 2018 fand ein vom Bezirksamt initiierter Gesprächstermin zwischen Wirtschaftsstadträtin Monteiro, der zuständigen Staatssekretärin Smentek und Lichtenberger Autohändlern zur Thematik der langen Bearbeitungszeiten in den beiden KfZ-Zulassungsstellen des Landes Berlin statt.

Der Stau bei der Bearbeitung der Anträge auf KfZ-Zulassung wurde mittlerweile vollständig abgearbeitet. Die aktuellen Bearbeitungszeiten von 0-3 Tagen entsprechen dem Zielzustand.

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