Bezirksamt im Bürgerkontakt

Kleine Anfrage Benajmin Hudler - KA/0303/VIII

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:


1. Welche Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger, die sich auf elektronischem Wege an das Bezirksamt wenden, als Eingangsbestätigung ihrer Anfrage?

2.   
Warum kam es zu Fällen, in denen keine Eingangsbestätigung versendet wurde?

3. Welche technischen Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden, um den Abfragenden eine automatische Eingangsbestätigung zu übermitteln?


Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

zu 1.

Anfragen an die Bezirksverordnetenversammlung werden im Büro des Vorstehers registriert. Die Bürger/innen erhalten eine Eingangsbestätigung bzw. einen Abgabevermerk über die Weitergabe an die zuständige Stelle. Anfragen an das Bezirksamt werden im Büro des Bezirksbürgermeisters registriert und die Zuständigkeit geprüft. Auch von dort ergehen entsprechende Eingangs- bzw. Weitergabebestätigungen an die Bürger/innen.

zu 2.

Alle Büros sind gehalten, Bürgerinnen über Eingänge und Weitergaben an die jeweils zuständigen Stellen schriftlich zu informieren.

zu 3.

Das elektronisch angebotene Formular enthält die Frage, ob eine Antwort erwünscht ist. Die automatische Bestätigung wäre daher nicht Aussagekräftig und informiert auch nicht über eine evtl. Weitergabe.

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