Kein Eis am Freiaplatz?

Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0328/VIII

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.    Wer hat wie und mit welcher Begründung die Schließung des Eisladens am Freiaplatz verursacht?

2.    Wie steht das Bezirksamt mit dem bisherigen Betreiber im Austausch über die Wiederaufnahme des Eisverkaufs?

3.    Wie lange sind die Gründe für die Schließung des Eisbetriebes bekannt?

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Erläuterung:

Zu 1.)

Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg hat keine Schließung des Eisladens am Freiaplatz verfügt. Am 17.03.2017 wurde dem Gewerbetreibenden der Verkauf von Speiseeis aus Großgebinden (und damit das Portionieren) durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht untersagt. Es handelt sich bei besagtem Kiosk/Verkaufsimbiss um eine nicht ortsveränderliche Betriebsstätte. Damit gelten für die Einrichtung die Vorschriften der Kapitel I,II,VII  des Anhangs II zur VO (EG) 852/2004 und nicht die des Kapitels III (ortsveränderliche Betriebsstätten). Ein Anschluss an das zentrale Wassernetz ist für den genannten Betrieb also unerlässlich, da es sich bei selbst hergestelltem Speiseeis um ein leicht verderbliches Lebensmittel mit einer hohen Risikoeinstufung handelt. In diesem Zusammenhang wird auf ein Gerichtsurteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (13 ME 123/12) verwiesen. Diese europäische Verordnung gilt im Übrigen in der gesamten EU. Mehrmals verstieß der Gewerbetreibende gegen die erteilten Auflagen und wurde deshalb mit Zwangsgeldern belegt. Die letzten Verstöße gegen die Auflagen wurden am 21.05.2019 und 02.06.2019 festgestellt. Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist stets den persönlichen Interessen eines Gewerbetreibenden vorzustellen.

zu 2.)

Der Gewerbetreibende kann sich jederzeit an seinen zuständigen Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg wenden, der Betreiber/Gewerbetreibende kennt die Gründe der Untersagung und auch die möglichen Alternativen.

zu 3.)

Am 17.03.2017 stellte der Betreiber vor Ort sein Konzept des Verkaufens von losem Speiseeis vor. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde ihm schriftlich auf einem Besprechungsprotokoll mitgeteilt, dass er dieses unter den vorhandenen baulichen Voraussetzungen nicht darf. Die Untersagung unverpacktes Speiseeis in den Verkehr zu bringen, wurde ihm erstmalig am 09.05.2017 bei einer Plankontrolle schriftlich mitgeteilt.

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