Umgang mit Widersprüchen in Bauvorbescheidsverfahren: Barther Straße

 Kleine Anfratge von Benjamion hudler - Drucksache KA/0361/VIII

 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Folgen hat ein zu erwartender Widerspruch des Antragsstellers auf Vorbescheid zu einer Bebauung an der Barther Straße 17-19, wie im zuständigen Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 17.10.2019 vorgestellt?
  2. Welche Bedeutung hat die vom Antragssteller formulierte Anzahl von 201 Wohneinheiten für das Widerspruchsverfahren?
  3. Wie begründet das Bezirksamt seine dargestellte ablehnende Haltung gegen den beantragten Vorbescheid für eine Bebauung an der Barther Straße 17-19?
  4. Welche möglichen Wege sieht das Bezirksamt, dem zu erwartenden Widerspruch wirksam entgegen zu treten oder ist zu erwarten, dass eine Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sozusagen "durch die Hintertür" geschieht?
  5. Welche Schritte sind nach Ansicht des Bezirksamtes notwendig um eine Veränderungssperre des Bebauungsplanes 11-170 wirksam werden zu lassen und wie und wann verfolgt das Bezirksamt diese Möglichkeit? 

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