Bebauungsplan 11-104: Zielstellung und Durchsetzung der Planungsziele

Kleine Anfrage von Benjamin Hudler - KA/0455/VIII  

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Welche aktuell in Planung und im Bau befindlichen Projekte kennt das Bezirksamt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-104 und welche wurden in dessen ursprünglichem Geltungsbereich (vgl. Aufstellungsbeschluss) umgesetzt?

2. Welche Haltung nimmt das Bezirksamt hinsichtlich der Umsetzbarkeit der aktuellen Vorhaben in diesem Bereich ein?

3. Wie verfolgt das Bezirksamt die Durchsetzung der Planungsziele durch Unterstützung bzw. Rückstellung von Vorhaben im Einzelnen?

4. Welche Themen der Folgeinfrastruktur bespricht das Bezirksamt mit den Vorhabenträgern der Projekte?

5. Welche zeitlichen Meilensteine definiert das Bezirksamt bis zur Festsetzung des Bebauungsplanes und wann soll der Bebauungsplan der BVV zur Festsetzung vorgelegt werden?

6. Welche konkreten Ideen zur Sicherung des gewerblichen Teils des Bebauungsplanes verfolgt das Bezirksamt und welchen Anteil (prozentual an der noch in Planung befindlichen Baumasse) an Wohnraum sieht das Bezirksamt als genehmigungsfähig an?

7. Wann hat wer aus dem Bezirksamt (BzStRe, ALs, FGLs) Gespräche mit den Vorhabenträgern der in Planung befindlichen Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes 11-104 geführt?

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