Übergang von Kita – Schule – Jugendarbeit

Kleine Anfrage Martin Schaefer - KA/0072/VIII

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
 
  • Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, Eltern und Kinder beim Übergang zwischen Kita und Schule zu unterstützen?
  • Wie funktioniert in Lichtenberg die Zusammenarbeit von Kita, Schule und Jugendarbeit?
  • Welche Aktivitäten betreibt die Koordinierungsstelle „Kooperation Schule Jugendhilfe Lichtenberg“ derzeit? Welche Projekte werden aktuell angeschoben?
  • Wann tagten die strategische und die operative Steuerungsrunde zuletzt und mit welchen Ergebnissen?
  • Wurde die Koordinierungsstelle vor einer Neubesetzung evaluiert? Wenn ja, wie?
  • Ist geplant, die bezirkliche Rahmenkonzeption zur „Kooperation Schule Jugendhilfe“ zu evaluieren und anzupassen? Wenn ja, inwiefern?
  • Wie werden die Schulen konkret in diese Kooperation eingebunden? Welche Schulen sind dies?
  • Wie werden die Kitas in diese Kooperation eingebunden? Welche Kitas sind dies?
 
 
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
 
Zu Frage 1:
 
Die Gestaltung von Übergängen und die Ausgestaltung der Kooperation mit allen am Prozess Beteiligten gehört zu den Regelaufgaben von Kindertagesstätten und Schulen.
 
Übergänge sind dabei als besonders sensible Phasen von Kindern einzuordnen und dementsprechend zu begleiten.
 
In den gesetzlichen Grundlagen ist diese Aufgabe sowohl im Bereich Kita als auch im Bereich Schule verankert, die sich für den Bereich Kita in § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) wiederfinden. Das Thema ist ebenfalls ein fester Bestandteil im Berliner Bildungsprogramm, dem ein eigener Arbeitsschwerpunkt gewidmet wurde.
 
Die Verpflichtung der Schule zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, insbesondere bei der Gestaltung des Übergangs der Kinder von Tageseinrichtungen der Jugendhilfe in die Grundschule findet sich in § 5 Abs.1 Schulgesetz (SchulG) und § 3 Abs.5 Grundschulverordnung (GsVO) wieder.
 
In der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten (QVTAG) wurden die Grundlagen für den Übergang von der Kita in die Grundschule in der Anlage 6 zur QVTAG vom 23. Juni 2008 in der Fassung vom 5. März 2014 verbindlich verabschiedet.
 
Vor dem Hintergrund dieses gemeinsamen gesetzlichen Auftrages wurde im Jahr 2015 vom Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und der Regionalen Schulaufsicht Lichtenberg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Handreichung herausgegeben. Die Handreichung ist unter Mitarbeit der Strategischen und Operativen Steuerungsrunde Kooperation Schule-Jugendhilfe Berlin-Lichtenberg, der AG § 78 Kita Berlin Lichtenberg, der UAG Übergang Kita-Grundschule Berlin-Lichtenberg und des Bezirkselternausschusses Kita-Lichtenberg erarbeitet worden.
 
Die Koordinierungsstelle Kooperation Schule – Jugendhilfe Berlin-Lichtenberg war in diesem Prozess redaktionell federführend.
 
Die Handreichung ist für und mit den Fachkräften erarbeitet worden. Das Thema ist als Prozess zu verstehen, der gleichermaßen vom Bezirksamt sowie der Regionalen Schulaufsicht begleitet und unterstützt wird. Die Unterstützung wird insbesondere durch Beratung und Vernetzung der Akteure gegeben.
 
Zu Frage 2:
 
Wie schon in der Antwort zu 1. beschrieben, besteht ein gesetzlicher Auftrag, der Kitaträger und Schulen zur Kooperation verpflichtet. Es ist dabei grundsätzlich davon auszugehen, dass von den Kooperationspartnern die einzelnen Handlungsschwerpunkte immer individuell vereinbart werden. Als gutes Beispiel sei hier der seit 2014 jährlich stattfindende Aktionstag „Unser Kind kommt in die Schule“ an der Hermann Gmeiner Schule genannt. Der Aktionstag ist Teil des Projektes „Gesundes Aufwachsen im Kiez“ des freien Trägers Starke Brücken GbR. Diese Initiative ist ein Netzwerk aus professionellen Fachkräften der Bereiche Schule, Kita, Jugendhilfe und Gesundheit. An diesem Tag erhalten Familien hilfreiche Informationen zu den Themen Schuluntersuchung und Schulrückstellung, sprachliche Entwicklung und Förderung, Integrationsstatus/Inklusion, sicherer Schulweg sowie Informationen zum Schulalltag.
 
Des Weiteren bestehen seit vielen Jahren Schülerclubs an der Alexander Puschkin Schule, der Randow Schule und der Hermann Gmeiner Schule, die kooperativ finanziert werden. Durch die Entwicklung des Ganztages an Schulen sind weitere Angebote in den weiterführenden Schulen in Kooperation entwickelt worden. Es gibt viele Kooperationsverträge zwischen Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen zu unterschiedlichsten gemeinsamen Projekten.
 
Zu Frage 3:
 
Die Arbeitsaufgaben und Aktivitäten der Koordinationsstelle Schule-Jugendhilfe leiten sich aus den Zielvereinbarungen der „Bildungskooperationen in Lichtenberg – Fortschreibung des Bezirklichen Rahmenkonzeptes Kooperation Schule-Jugendhilfe“ vom 19.07.2016 ab.
 
Der Bezirk Lichtenberg hat im April 2016 einen Antrag bei der SenBJW zur Finanzierung eines regionalen Bildungsverbundes gestellt. Die Federführung liegt im Bereich der Sozialräumlichen Planungskoordination. Der Antrag ist durch die strategische Steuerungsrunde und im Bezirksamt abgestimmt. Die Koordinierungsstelle begleitet und berät diesen Prozess. Der Bildungsverbund soll nach dem Vorbild der bereits bestehenden Netzwerke Bildungspartner im Stadtteil vernetzen, um die Bildungschancen junger Menschen vor Ort zu verbessern und für mehr Chancengleichheit zu sorgen.
 
Daraus ableitend werden in diesem Jahr folgende Schwerpunktziele verfolgt:
 
-          Lokale Bildungsverbünde sind geschaffen und werden verstetigt.
 
-          Verbindliche Kommunikationsstrukturen zwischen den Beteiligten in den Fachämtern sind entstanden.
 
-          Die Einbindung weiterer Kooperationspartner im Sinne einer Bildungspartnerschaft ist erfolgt und wird fortgesetzt. Angestrebte Partner sind u.a. Sozialräumliche Planungskoordination (OE SPK), Gesundheitsamt / Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des Gesundheitsdienstes (OE QPK), Amt für Kultur und Weiterbildung.
 
Zu Frage 4:
 
Die operative Steuerungsrunde traf sich in diesem Jahr am 07.03.2017. Dort wurden u.a. die Fortschreibung des Bezirklichen Rahmenkonzeptes, die neuen Zielvereinbarungen und die Erarbeitung nächster Aufgaben und Schritte besprochen. Die operative Steuerungsrunde schlägt der strategischen Steuerungsrunde, die am 25.04.2017 tagt, folgende Arbeitsschwerpunkte für dieses Jahr vor:
 
1. Vorbereitung einer externen Evaluation des Projektes (aus 2015) Übergang von der Kita in die Schule
 
2. Die Einbindung weiterer Kooperationspartner in den Steuerungsrunden im Sinne einer Bildungspartnerschaft. Angestrebte Partner sind u.a. Sozialräumliche Planungskoordination, Gesundheitsamt / Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des Gesundheitsdienstes, Amt für Kultur und Weiterbildung.
 
3. Einbindung der neu entstandenen Bildungsverbünde in den bestehenden bezirklichen Steuerungsrunden
 
Die Protokolle der Steuerungsrunden und neue Entwicklungen auf kooperativen Ebenen werden auf der Internetseite: www.kooperation-schule-jugend-berlin-lichtenberg.de veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
 
Zu Frage 5:
 
In einer Durchführungsvereinbarung zwischen der SPI Programmagentur und dem Bezirksamt Lichtenberg, Jugendamt erfolgt in jedem Jahr eine Fortschreibung der Aufgabenstellung für die Koordinierungsstelle im Bezirk Lichtenberg im Rahmen des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“.
 
Der Sozialraum ist Bezugspunkt für die Maßnahmenplanung zur Umsetzung des bezirklichen Rahmenkonzepts zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Zur sozialräumlichen Arbeit gehören auch der Aufbau und die Verstetigung der Vernetzung mit sozialen Diensten und Einrichtungen sowie die Kooperation mit dem Jugendamt, freien Trägern der Jugendhilfe, Initiativen, Stadtteilarbeitskreisen wie z. B. dem Quartiersmanagement, Projekten der sozialen Stadt, Vereinen und Betrieben. Partizipation, Interkulturalität sowie Gender Mainstreaming sind bestimmende Werte für die Projektentwicklung.
 
Zur Unterstützung bei der Koordination der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des bezirklichen Rahmenkonzeptes zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Bezirk Lichtenberg werden bezirksspezifische Aufgaben von der SPI Programmagentur erbracht.
 
Einmal jährlich trifft sich die Koordinationsstelle, Vertreter*innen der Programmagentur, der Schulaufsicht und des Jugendamtes, um die Arbeit der Koordinationsstelle zu bewerten. Daraus ableitend werden die nächsten Ziele und Aufgaben für das kommende Jahr vereinbart.
 
Zu Frage 6:
 
Das Bezirkliche Rahmenkonzept Schule-Jugendhilfe wurde am 13. Juni 2012 beschlossen und ist seitdem Bestandteil und Arbeitsgrundlage der bezirklichen Kooperationsentwicklungen.
 
Seit dem 15.05.2012 wird der Bezirk durch die Koordinierungsstelle der Stiftung SPI begleitet. Die Struktur der Zusammenarbeit wird durch ein „Tridem“ aus Jugendamt (Fachliche Steuerung 2), Schulaufsicht (Fachaufsicht ergänzende Förderung und Betreuung) und Koordinierungsstelle maßgeblich gestützt.
 
2016 wurde das Bezirkliche Rahmenkonzept evaluiert und fortgeschrieben. Die Koordinationsstelle wird aus der Strategischen Steuerungsrunde beauftragt und moderierte die Evaluation des fast fünfjährigen bisherigen Prozesses der Kooperation. Daraus entwickelte die Operative Steuerung Vorschläge und Anforderungen für die Fortschreibung, die von der Strategischen Steuerung diskutiert und festgelegt wurden. Parallel zu dem stattfindenden bezirklichen Prozess zum Bildungsmanagement wurde das Rahmenkonzept erweitert.
 
Am 19.07.2016 wurde das neue Rahmenkonzept „Bildungskooperationen in Lichtenberg – Fortschreibung des Bezirklichen Rahmenkonzeptes Kooperation Schule-Jugendhilfe“ mit den Zielvereinbarungen vom Bezirksamt beschlossen und am 15.09.2016 der BVV Lichtenberg zur Kenntnis gegeben.
 
Zu Frage 7 und 8:
 
Im Bezirk sind nach einer umfangreichen Bestands- und Bedarfserhebung 2013 Thesen und Standards für den Übergang aus Sicht des Kindes entwickelt worden. In regionalen Fachveranstaltungen wurden diese mit Schul- und Kitavertreter*innen diskutiert. Daraufhin folgte die Erstellung einer Handreichung, die in allen Grundschulen und Kitas vorliegt und Grundlage für kooperatives Handeln bildet (s. Antwort zu Frage 1).
 
Durch den gesetzlich formulierten Auftrag ist davon auszugehen, dass alle Kindertagesstätten und Schulen ihre Verpflichtung wahrnehmen und eine gemeinsame Kooperation verwirklichen. Die große Herausforderung für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen besteht auch weiterhin darin, dass es wesentlich mehr Kitas als in Frage kommende Schulen gibt.
 
Alle Grundschulen haben deshalb mehrere Kooperationsvereinbarungen mit Kitas in ihrem regionalen Umfeld abgeschlossen. Da es wesentlich mehr Kitas als Grundschulen im Bezirk gibt, bleibt die Bildung von Netzwerken im Stadtteil angestrebtes Ziel.

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