Kleine Anfrage Gregor Hoffmann - KA/0023/VIII
 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
 
1. Unter welchen Bedingungen lassen sich derzeit Dienstwagen des Bezirkes (Vom Bürgermeister bis zur Grünflächenfahrzeugen) unter dem Gesichtspunkt der Elektromobilität umrüsten?
 
2. Unter welchen Bedingungen lassen sich derzeit Dienstwagen des Bezirkes (Vom Bürgermeister bis zur Grünflächenfahrzeugen) unter dem Gesichtspunkt der Elektromobilität bei Neubeschaffungen technologiefördernd und CO2 vermeidend realisieren?
 
3. Welche Möglichkeiten wird der Bezirk bei Neubeschaffungen diesbezüglich nutzen?
 
4. Gibt es aus dem Bezirk heraus Vorschläge zur Verbesserung bestehender Vorschriften bei Neuausschreibungen bei Fahrzeugflotten (e-Mobility Strategie des Landes Berlin)  und welche wären dies?
 
5. Welche Entscheidungskompetenzen in welchem Rahmen hat der Bezirk (bspw. bei der Beschaffung des Fahrzeugs für den Bezirksbürgermeister und anderer in den nächsten 3 Jahren anstehenden neuen Beschaffungen)?
 
6. Können Anbieter, die im Bezirk ansässig sind, konkrete Angebote unterbreiten?
 
7. Wird im Land Berlin per Rahmenvertrag durch den Senat bzw. die entsprechende Verwaltung beschafft oder hat der Bezirk hier direkte Entscheidungskompetenzen und worauf beziehen diese sich? 
 
 
 
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit: 
 
zu 1.
 
Bis Ende März 2017 wird das klimaverträgliche Mobilitätskonzept für die Bezirksverwaltung Lichtenberg vorgelegt. Dieses Konzept wurde unter Einbeziehung der entsprechenden Fachabteilungen gemeinsam entwickelt. Potentiale im Bereich der Umrüstung von bestehenden Einsatzfahrzeugen wurden nicht identifiziert.
 
zu 2.
 
Energie- und Emissionseinsparungen durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen wurden im Konzept ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Neuanschaffung von Einsatzfahrzeugen im Amt für regionale Ordnungsaufgaben wird der Einsatz von Fahrzeugen mit Elektroantrieb aktuell geprüft. Dafür wurden unterschiedliche Elektrofahrzeuge von den Mitarbeitern bei der Bewältigung ihrer Arbeitsaufgaben getestet. Aus den Erfahrungen ergeben sich abteilungsspezifische Anforderungen an die Fahrzeuge. Unter Einbeziehung eines Sachverständigen werden weiterhin an den Verwaltungsstandorten Alt-Friedrichsfelde 60 und Große-Leege-Str. 103 die verschiedenen Möglichkeiten zur Schaffung von Ladeinfrastruktur geprüft.
 
zu 3.:
 
Liegen in Kürze die konkreten Möglichkeiten für den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Amt für regionale Ordnungsangelegenheiten umfassend vor, besteht Klarheit bezüglich der erforderlichen finanziellen Mittel und der technischen Umsetzungserfordernissen.
 
Durch die zuständige Senatsverwaltung und das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren erhält das Bezirksamt inhaltliche Unterstützung.
 
Nach Vorlage sämtlicher Gegebenheiten wird der Einsatz von Elektrofahrzeugen im Bezirksamt prinzipiell diskutiert und entschieden.
 
zu 4.
 
Siehe Antwort zu Nr. 3
 
zu 5.
 
Siehe Antwort zu Nr. 3
 
zu 6.
 
Prinzipiell können Anbieter im Rahmen von Ausschreibungen Angebote unterbreiten.
 
zu 7.
 
Ein Rahmenvertrag ist auf Grund der abteilungsspezifischen Anforderungen an die unterschiedlichen Einsatzfahrzeuge nicht sinnvoll.
 
Der Bezirk kann unter Berücksichtigung der geltenden Beschaffungsrichtlinien die Förderung von Elektromobilität im Fuhrpark der Bezirksverwaltung unterstützen.

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