Filiallösungen für Grundschulen

Kleine Anfrage von Michael Moll - KA/0084/IX 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1.       Welche Regelungen zu Filiallösungen für Grundschulen gibt es in Berlin? Existieren auf bezirklicher Ebene, insbesondere in Lichtenberg, abweichende oder zusätzliche Regelungen – wenn ja, welche?

2.       Wie weit darf eine Filiale vom eigentlichen Grund-Schulstandort entfernt sein und gibt es in Berlin, insbesondere im Bezirk Lichtenberg, bereits Abweichungen von dieser Regel?

3.       Welche Haltung hat die Schulkonferenz zu einem möglichen Filial-Standort am Storchenhof?

4.       Müssen ggf. Schulbustransporte zum Erreichen der Filialen sichergestellt werden und wenn ja, wer finanziert diese?

5.       Modulare Ergänzungsbauten (MEB) stehen in der Anzahl limitiert und für einen vertraglich begrenzten Zeitraum zum Abruf durch SenSBW beim Generalunternehmer zur Verfügung.
Wie sieht deshalb der Zeitplan des Bezirkes für die dringende Entscheidungsfindung und die Übergabe der erforderlichen Unterlagen und Nachweise für eine verbindliche Eintaktung bei SenBJF/SenSBW aus?

6.       Nicht alle MEB verfügen über einen Mensabereich.
Wie wird, wenn nur MEB-Modelle ohne Mensabereich für eine Filiallösung zur Verfügung stehen sollten, bspw. die Schulmittagsessenversorgung sichergestellt?

7.       Gibt es Vorgaben zur Schulhofgröße (qm pro Kind) bei Bestandsschulen? Wenn nein, warum nicht?

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