Entscheidungen der Jury zur Berufung in den Frauenbeirat

Kleine Anfrage von Carolin Peters - KA/0106/IX 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wie setzt sich die Jury zur Berufung in den Frauenbeirat zusammen?

2. Wie viele Frauen haben in ihrer Bewerbung Angaben zu einer Mitgliedschaft in einer Partei gemacht?

3. Wurden Bewerbungen von Frauen mit der Begründung abgelehnt, dass sie auf anderen Wegen „die Möglichkeit der direkten Einflussnahme“ haben? Wenn ja, wie viele Bewerbungen waren es?

4. Wurden Frauen mit einer Mitgliedschaft in einer Partei in den Beirat berufen? Bitte für die aktuelle und letzte Legislaturperiode angeben.

5. Kann ausgeschlossen werden, dass ggf. noch weitere Frauen in den Beirat berufen wurden, die ebenfalls Mitglied in einer Partei sind und müssten nicht alle Frauen, die Mitglied in einer Partei sind konsequent aus dem Beirat ausgeschlossen werden?

6. Wie beurteilt das Bezirksamt die Ablehnung einer Bewerbung mit der Begründung, „dass das Gremium als eine Partizipationsform für Bürgerinnen außerhalb des politischen Raums vorbehalten bleiben soll“?

7. Wie deutet das Bezirksamt die Bezeichnung „politischer Raum“?

8. Wie begründet das Bezirksamt die Ungleichbehandlung von Personen mit Parteimitgliedschaft entgegen der grundgesetzlichen Regelungen?

9. Wie beurteilt das Bezirksamt die Einberufung von Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes in den Frauenbeirat unter dem Aspekt der direkten Einflussnahme auf Maßnahmen und Vorhaben im Bezirk?

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