Übergeordnete Planungen im Ostseeviertel

Kleine Anfrage Benjamin Hudler - DS/0109/VIII

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

1.    Welche Bauprojekte oder Bauvoranfragen, in welchem Umfang (Anzahl der angefragten Wohn- und Gewerbeeinheiten) sind dem Bezirksamt im Bereich des Hohenschönhausener Ostseeviertels bekannt?

2.    Wie bewertet das Bezirksamt die Verwirklichungschancen der jeweiligen Bauprojekte?

3.    Wer sind die Bauherren und Projektentwickler der jeweiligen Bauprojekte?

4.   
Wie bewertet das Bezirksamt die Idee, eine übergeordnete Planung für das Ostseeviertel zu entwickeln, in welcher die Bebauung geregelt werden soll?

5.    Welche rechtlich gesicherten Verfahrenswege sieht das Bezirksamt für die Umsetzung einer solchen übergeordneten Planung?

6.    Welche rechtlichen Wirkungen haben solche Planungen für potentielle Bauherren, die ihre Bauabsicht dem Amt bisher nicht angezeigt haben?

7.    Welche rechtlichen Wirkungen haben solche Planungen für Bauherren, die bereits einen Bauvorbescheid erhalten oder einen Bauantrag gestellt haben?

8.    Gibt es bereits Regionen, für die eine solche übergeordnete Planung verwirklicht wurde?

9.    Gibt es weitere Gebiete im Bezirk Lichtenberg, für die eine solche übergeordnete Planung bspw. zum Schutz vor Verdichtung sinnvoll wäre?

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

  1. Welche Bauprojekte oder Bauvoranfragen, in welchem Umfang (Anzahl der angefragten Wohn- und Gewerbeeinheiten) sind dem Bezirksamt im Bereich des Hohenschönhausener Ostseeviertels bekannt?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Verwirklichungschancen der jeweiligen Bauprojekte?

 

  1. Wer sind die Bauherren und Projektentwickler der jeweiligen Bauprojekte?

            Zu 1. bis 3.:

          Aktuell wurden im Jahr 2017 für zwei Grundstücke im „Ostseeviertel“ Vorbescheidsanträge durch die HOWOGE gestellt:

Am Berl 21/23

·         Art der Nutzung – Wohnen, Studentenwohnheim, betreutes Wohnen

·         ca. 20.000 m² Geschossfläche (GF)

·         Der Antrag wurde zurückgezogen, weil der Bedarf für eine Schule besteht und im Rahmen des Clusterverfahrens für landeseigene Grundstücke für diese Fläche die Daseinsvorsorge für die Dauer von 10 Jahren erkannt wurde.

 Barther Straße 17/19

·         Art der Nutzung – Wohnen, Kita, Gewerbe

·         Ca. 20.000 m² GF für Wohnen, ca. 1.300 m² für Kita mit 60 Plätzen und Gewerbe

·         Wegen der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche und somit des Maßes der baulichen Nutzung (Baukörper teilweise außerhalb des nach § 34 Baugesetzbuch bebaubaren Bereichs) sowie nicht beurteilbarer Erschließung wurde der Antrag negativ beurteilt.

                        Die Verwirklichungschancen sind damit für beide Anträge in ihrer eingereichten Form    nicht gegeben.

       4.  Wie bewertet das Bezirksamt die Idee, eine übergeordnete Planung für das Ostseeviertel zu entwickeln, in welcher die Bebauung geregelt werden soll?

 Das Bezirksamt befürwortet diese Idee. Im Jahr 2018 soll mit einer Untersuchung die städtebauliche Machbarkeit von Nachverdichtungen in der Großsiedlung Hohenschönhausen geprüft werden. Diese Studie wäre dann Grundlage für die Schaffung von Baurechten durch Bebauungspläne bzw. zur Sicherung notwendiger Freiflächen. 

  1. Welche rechtlich gesicherten Verfahrenswege sieht das Bezirksamt für die Umsetzung einer solchen übergeordneten Planung? 

Die rechtliche Sicherung der Ziele der übergeordneten Planung kann praktisch nur über Bebauungsplanverfahren erfolgen. Für die Umsetzung der festgesetzten Bebauungspläne sind die jeweiligen Grundstückseigentümer zuständig. 

  1. Welche rechtlichen Wirkungen haben solche Planungen für potentielle Bauherren, die ihre Bauabsicht dem Amt bisher nicht angezeigt haben? 

Die übergeordneten Planungen entfalten keine rechtlich verbindlichen Außenwirkungen für die konkrete Bebauung von Grundstücken. Bei einer entsprechenden Beschlusslage der BVV und des BA sind die bezirklichen Entwicklungsziele jedoch für die Bauherren gut erkennbar. Die Bauherren orientieren sich in der Regel trotz fehlender rechtlicher Bindungswirkung daran, da ansonsten ihre zu errichtenden Bauwerke mit den ggf. zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzten Bebauungsplänen nicht mehr übereinstimmen. 

  1. Welche rechtlichen Wirkungen haben solche Planungen für Bauherren, die bereits einen Bauvorbescheid erhalten oder einen Bauantrag gestellt haben? 

Erteilte Bauvorbescheide und Baugenehmigungen enthalten bindende Feststellungen zur Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens. Solange die Bescheide wirksam sind, können aus Gründen der Rechtssicherheit übergeordnete Planungen in diese Vorhaben nicht eingreifen. 

  1. Gibt es bereits Regionen, für die eine solche übergeordnete Planung verwirklicht wurde? 

Es ist beabsichtigt, als Pilotprojekt ein Nachverdichtungskonzept für die Großsiedlung Fennpfuhl zu erarbeiten. 

  1. Gibt es weitere Gebiete im Bezirk Lichtenberg, für die eine solche übergeordnete Planung bspw. zum Schutz vor Verdichtung sinnvoll wäre? 

Die Bearbeitung von Nachverdichtungskonzepten in Abhängigkeit von Bebauungsabsichten ist außerdem im Bereich der Großsiedlung Friedrichfelde-Süd vorgesehen.

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