Gesetz zur Entschädigung von nicht zeitnah erbrachten Dienstleistungen

Hoffmann: Die zeitnahe Leistungserbringung ist Pflicht der Verwaltung

Die CDU-Fraktion fordert eine Entschädigung von nicht zeitnah erbrachten Dienstleistungen des Landes Berlin. Die Anregung zur Verdeutlichung ein Gesetz zu initiieren, soll den Nachdruck der Selbstverständlichkeit dieses Erfordernisses als Verpflichtung der Verwaltung gegenüber dem Bürger zum Ausdruck bringen. Ziel ist es eine schnellere Leistungsgewährung bspw. beim Wohngeld und Elterngeld zu erreichen. Bei Nichterfüllung in zu definierenden Zeiträumen soll, bei Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen, eine Entschädigungszahlung für den Antragsteller möglich werden.

Gregor Hoffmann, Vorsitzender der CDU-Fraktion Lichtenberg, erklärt:

“Unser Ziel ist es, eine stärkere organisatorische und personelle Leistungsorientierung der Verwaltung zu fokussieren. Bürgerservice und Dienstleistungen der Berliner Verwaltungen sollen modernen Verbraucherschutzregelungen entsprechen und Anträge in angemessener Frist (bspw. bei Elterngeldzahlungen 4 Wochen - bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) bearbeitet und damit für den Antragsteller zeitnah erbracht werden. Die bisherige Praxis lässt zu viel "Wartespielraum", weshalb es einer Prüfung zusätzlicher Entschädigungsregelungen bedarf, um eine verbesserte Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Einschränkungen der Dienstleistung des Landes Berlin zu Lasten des Steuerzahlenden in Kauf zu nehmen sind. Hier braucht es endlich einen Ansporn für eine leistungsgerechte, kundenorientierte und schnelle Leistungsgewährung der Dienststellen ("Dienst am Bürger") im Bezirk. Die Gewährung von Leistungen und damit der häufig erstmalige Kontakt von Bürgern mit der Verwaltung braucht ein besseres Image und konkrete Handlungsperspektiven im Sinne einer bürgernahen Verwaltung. Dies ist kein KANN sondern ein MUSS für eine moderne Verwaltung."

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