Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.
Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 € pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % der Gesamthaushaltsvolumens, je nachdem, welcher Wert größer ist, zu veranschlagen. Um diese Beträge sind die Globalsummen durch die Senatsverwaltung anzupassen.
Das Bezirksamt wird sodann ersucht, aus diesen zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
Begründung
Die Bereitstellung einer intakten und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur ist eine zentrale Aufgabe der Verwaltung für den Steuerzahler und stellt einen wichtigen Standortfaktor dar. Der aktuelle Zustand von Gehwegen, Fahrbahnen und Radwegen ist vielfach desolat und der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland nicht angemessen. Gerade die tagtägliche Wahrnehmung von maroden Straßen und Gehwegen und der sonstigen Anlagen wie Stadtmöbeln, Brunnen, Abfallentsorgungseinrichtungen weckt permanenten Frust in der Bevölkerung, die zu Recht erwarten darf, dass notwendige Infrastruktur durch die öffentliche Hand vorgehalten wird. Im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens und der gefahrlosen Nutzung ist dies eine wichtige Priorität.
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