Auf welche Weise ist das Bezirksamt vom Senatsbeschluss vom 14.01.2020 über die Kürzung der Termintaktung in den Bürgerämtern in Kenntnis gesetzt worden und wurde es in die Entscheidungsfindung in irgendeiner Weise einbezogen?
Wie schätzt das Bezirksamt die Auswirkungen des Senatsbeschlusses auf die Qualität der Kundenberatung im Einzelnen und auf die Wartezeiten in den Lichtenberger Bürgerämtern im Allgemeinen ein?
Wie wird das Bezirksamt sich gegenüber dem Senat positionieren, um eine möglichst kundenfreundliche Lösung in dieser Frage zu erreichen?
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