Bordsteinkante in der Altenhofer Straße sanieren

DS/1631/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

  

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bordsteinkante in der Altenhofer Straße auf Höhe der Hausnummer 40 im Rahmen der Bauunterhaltung wiederherzustellen. 

Die nötigen Mittel sind aus den laufenden Unterhaltsmitteln zu zahlen. 

  

Begründung:

Die bezeichnete Bordsteinkante befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Kante ist in ihrer Funktion nicht mehr erkennbar und stellt eine Gefahr für den fließenden Verkehr dar. Es liegen Teile des Bordsteins lose auf der Fahrbahn.

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