Grünen Gleisbogen mit naturnahen Kleingärten gestalten

DS/1962/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die laufenden Planungen zum Grünen Gleisbogen so anzupassen, dass die bestehenden Gärten weitgehend erhalten bleiben und keine unnötigen Eingriffe in die gewachsenen Gartenstrukturen erfolgen. Gleichzeitig soll das Bezirksamt eine Planung vorlegen, die sowohl den Erhalt eines Großteils der Parzellen ermöglicht als auch die Umsetzung des vorgesehenen Weges sicherstellt. 

 

In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern sowie dem Bezirksverband der Kleingärtner Wege zu prüfen, wie aus den vorhandenen Parzellen eine rechtssichere kleingärtnerische Nutzungsperspektive entstehen kann, etwa in Form einer neuen Kleingartenanlage oder gemeinschaftlich genutzter Gärten nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Nach den Kündigungen der Verträge sollte für Interessenten ein Abschluss eines Vertrages mit dem Bezirksverband schnell ermöglicht werden, wobei die aktuellen Bestandsnutzer ein Vorrecht haben sollen, einen Vertrag zu bekommen.

 

Zugleich sind die Bedingungen der eingesetzten Fördermittel – insbesondere der KfW – daraufhin zu prüfen, ob eine solche integrierte Lösung möglich ist.

 

Der BVV ist bis Juli 2026 zu den Ergebnissen der Prüfungen sowie zu den Anpassungen der bisherigen Planung zu berichten.

 

 

Begründung:

Die jüngste Diskussion im KUNT-Ausschuss hat gezeigt, dass die bisherigen Planungen des Umwelt- und Naturschutzamts weder ergebnisoffen noch ausreichend differenziert betrachtet wurden. Bürgerinnen und Bürger hatten nachvollziehbar den Eindruck, dass Beteiligung lediglich formell stattfand und keine Alternativen zur vollständigen Beräumung der Gärten in Betracht gezogen wurden. Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel, ob der geplante Grünzug in der vorgesehenen Größe sinnvoll und dauerhaft pflegbar ist. Beispiele aus anderen Bezirken, insbesondere der Windschutzstreifen in Kaulsdorf?Nord, zeigen, dass langgestreckte Grünanlagen trotz hoher Baukosten häufig nicht wie geplant genutzt werden und aufgrund begrenzter Unterhaltungsmittel schnell an Qualität verlieren.

 

Zudem wurde bislang vernachlässigt, dass die bestehenden Parzellen nicht nur soziale Funktionen erfüllen, sondern auch wertvolle kleinteilige Biotope darstellen. Vor dem Hintergrund rückläufiger Kleingartenflächen in Berlin und dem politischen Ziel, Kleingärten dauerhaft zu sichern, muss geprüft werden, wie die gewachsenen Strukturen am Grünen Gleisbogen in eine neue kleingärtnerische Nutzung eingebettet werden können. Eine Integration der Gärten in eine angepasste Planung – einschließlich der Prüfung einer neuen Kleingartenanlage – könnte sowohl ökologische als auch stadtentwicklungsbezogene Vorteile bieten und zugleich den Förderkriterien entsprechen.

 

Eine planungsrechtlich und fördermittelsicher abgestimmte Anpassung ermöglicht daher sowohl die Umsetzung des Grünzuges als auch den Erhalt eines erheblichen Teils der Gärten. Der BVV ist ein transparenter Bericht vorzulegen, der beide Interessen sichtbar miteinander verbindet.

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