Kleine Anfrage von Benjamin Hudler - KA/0538/VIII 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Hat das Bezirksamt von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen des Rates der Bürgermeister Stellung zum Vorhaben des "Solargesetzes Berlin" im Zuständigkeitsbereich der Senatswirtschaftsverwaltung zu nehmen?

2. Welche Bewertung hat das Bezirksamt hinsichtlich des Gesetzesvorhabens abgegeben?

3. Wie bewertet das Bezirksamt die vorgesehene "Solarpflicht" für Berliner Dächer?

4. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass sich das Gesetz ausschließlich auf Private bezieht und somit sich das Land Berlin selbst als einer der größten Dachflächeneigener seiner Verantwortung entzieht?

5. Welche Alternativen sieht das Bezirksamt zum Solargesetz Berlin, um die Klimaschutzziele mittel- und langfristig zu erreichen?

6. Wie würde sich die "Solarpflicht" auf Dächern bei Neubauvorhaben und bei Dachsanierungen in Milieuschutzgebieten und ausgewiesenen Sanierungsgebieten (wie z. B. FAN) auswirken?

7. Welche Abwägung hat das Bezirksamt hinsichtlich des Gesetzesvorhabens vorgenommen, welche Rolle hat das Zusammenspiel der Solarpflicht und des MietenWoG Bln hier gespielt und wie wurde die vielfältige Nutzbarkeit von Dächern (Versickerung, konkrete Nutzung für Wohn- oder Gewerbezwecke, Spiel- und Grünflächen auf Gebäuden wie von der BVV beschlossen) hierbei auch berücksichtigt?

8. Wie wird das Bezirksamt gegen dieses offenkundige Investitionshemmnis vorgehen?

9. Wie lässt sich das Gesetz mit der Idee des "Fairtrade-Town" vereinen, wenn nahezu alle weltweit verfügbaren Solarmodule unter fragwürdigen Bedingungen im asiatischen Raum produziert werden?
 

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