Drucksache - DS/0736/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für eine Veränderung der Auswahlkriterien zum Quereinstieg in Kindertagesstätten einzusetzen.

Um dem Fachkräftemangel umgehend zu begegnen, sollte die Liste der Personen mit einem verwandten pädagogischen Berufsabschluss weiter ergänzt und die Beurteilung zur Eignung für den Quereinstieg auch den Trägern selbst nach Hospitation bzw. Probearbeiten oder Praktikum möglich gemacht werden.

 

Begründung:

Im Schreiben vom 18.04.2018 teilt die Staatssekretärin Klebba den Trägern von Kindertagesstätten mit, dem Fachkräftemangel durch den weiteren Einsatz von Quereinstieg zu begegnen. Das aktuelle Genehmigungsverfahren durch die Senatsverwaltung, wer für den Quereinstieg zugelassen wird, entspricht aber nicht dieser Bitte. So werden qualifizierte und motivierte Personen oft nicht zugelassen, weil sie nicht zur Personengruppe mit einem verwandten pädagogischen Berufsabschluss gehören. Auf der Homepage der Senatsverwaltung heißt es auch deshalb: „Die Vielfalt bestehender Berufsbilder, Ausbildungsgänge und Lebenswege lässt eine abschließende Aufzählung nicht zu, maßgeblich für eine Beurteilung ist die Kombination aus pädagogischer Ausbildung und Praxis.“ (http://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-erzieherberuf/)

Die erwähnte Beurteilung ist aber nicht in der Senatsverwaltung allein möglich. Wenn der Träger bzw. die Kitaleitung durch Hospitation, Probearbeiten oder Praktikum sowie ausführliches Vorstellungsgespräch zu einer positiven Beurteilung kommt, sollte ein Quereinstieg möglich gemacht werden.


Näheres hier.

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