Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen

Drucksache - DS/0889/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.

 

Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 € pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % der Gesamthaushaltsvolumens, je nachdem, welcher Wert größer ist, zu veranschlagen. Um diese Beträge sind die Globalsummen durch die Senatsverwaltung anzupassen.

 

Das Bezirksamt wird sodann ersucht, aus diesen zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

 

  • Unverzügliche Sicherung und / oder Beseitigung von Gefahrstellen am Straßenkörper, am Straßenzubehör und an sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland (Verkehrssicherungspflicht);

 

  • Unterhaltung und Instandsetzung der Straßenbefestigung, der Straßenentwässerungsanlagen und der übrigen baulichen Anlagen des Straßenkörpers einschließlich kleinerer Umbauten:

 

  • Durchführung von substanzerhaltenden und vorbeugenden Unterhaltungsmaßnahmen wie Fugenpflege, Deckenüberzüge, Dünnschichtbeläge, Ausbessern und Begradigen von unbefestigten Straßenoberflächen;

 

  • Unterhaltung, Reinigung und Instandsetzung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und der übrigen Bestandteile des Straßenzubehörs;

 

  • Aufstellen, Reinigen, Unterhalten, Reparieren und ggfs. Entfernen von sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland wie z.B. Zierbrunnen, Fahrradabstellanlagen, Bänken, Denkmalen, Müllentsorgungseinrichtungen etc.;

 

  • Veranlassung der Prüfung und Herstellung der Funktionsfähigkeit von Straßenbrunnen;

 

  • hen von unbefestigten Seitenstreifen;

 

  • Durchführung von Jahresausschreibungen, Abschluss von Jahresverträgen;

 

  • Beauftragung der eigenen Regiekräfte oder der Firmen mit Arbeiten zur unverzüglichen Gefahrenstellensicherung und /oder deren Beseitigung;

 

  • Überwachung von Gewährleistungsverpflichtungen.

 

Begründung

Die Bereitstellung einer intakten und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur ist eine zentrale Aufgabe der Verwaltung für den Steuerzahler und stellt einen wichtigen Standortfaktor dar. Der aktuelle Zustand von Gehwegen, Fahrbahnen und Radwegen ist vielfach desolat und der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland nicht angemessen. Gerade die tagtägliche Wahrnehmung von maroden Straßen und Gehwegen und der sonstigen Anlagen wie Stadtmöbeln, Brunnen, Abfallentsorgungseinrichtungen weckt permanenten Frust in der Bevölkerung, die zu Recht erwarten darf, dass notwendige Infrastruktur durch die öffentliche Hand vorgehalten wird. Im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens und der gefahrlosen Nutzung ist dies eine wichtige Priorität.

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