Bebauungsplan Ostkreuz mit Leben füllen und geplanten Wohnraum umsetzen

Drucksache - DS/0966/IX  
 
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber jenen Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ostkreuz (XVII-4), die bislang noch keinen Bauantrag für ihre Bebauungen eingereicht haben oder bei denen nach Baugenehmigung nicht in angemessener Frist der Baubeginn angezeigt wurde, hinsichtlich der Umsetzung der städtebaulichen Planung einen Anstoß zu geben. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob zugunsten der Schaffung von Wohn- und Mischbebauung ein Baugebot im Sinne des § 176 BauGB ausgesprochen wird.

Begründung:

Der Bebauungsplan Ostkreuz wurde sehr lange und kontrovers in der Öffentlichkeit und natürlich auch in der BVV diskutiert. Es ist nach der Entscheidung über den Bebauungsplan im Jahr 2019 völlig unverständlich, warum auf einigen Grundstücksteilen immer noch keine Bewegung zu erkennen ist. Im Sinne der dringend benötigten Schaffung von Wohnraum sollte das Bezirksamt hier weitere Anstöße geben und aktiv werden.

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