Einsehbarkeit von Einmündungen und damit Schulwegsicherheit im Gensinger Viertel erhöhen

Drucksache - DS/1015/IX  
 
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, das bestehende Halteverbot an der Gensinger Straße im nördlichen Bereich auch auf PKW auszuweiten. Dazu soll die Ausnahmeregelung „PKW frei“ zurückgenommen werden. Im südlichen Bereich vor dem Fußgängerüberweg soll ebenfalls ein Halteverbot erlassen werden, bzw. der Bereich vor der Einmündung mit einer Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) auf der Fahrbahn markiert werden.

Begründung:

Durch die in der Gensinger Straße parkenden Fahrzeuge ist bei einem Einbiegen in den Bereich der Vorfahrtsstraße der fließende Verkehr sehr schlecht einsehbar. Gerade im Bereich vor dem Fußgängerüberweg stellt dies eine Gefährdung für die dortigen Fußgänger (Schülerinnen und Schüler der Adam-Ries-Schule und Senioren) dar.

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