Sanierungsstau zukünftig vermeiden - Immobilien langfristig nutzbar halten

Drucksache - DS/1019/IX  
 
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Gespräche mit Trägern zu führen, die aktuell laut Mietvertrag entgeltfrei Objekte nutzen und im Gegenzug zu Instandhaltung und Wartung verpflichtet sind. Insbesondere soll erörtert werden, wie ein weiterer Instandhaltungs- und Wartungsstau zukünftig vermieden wird.

Begründung: 

Der Senat stellt Gelder bereit, um den aufgekommenen Instandhaltungs- und Wartungsstau aufzulösen und für die nächsten Jahre nutzbar zu halten. Es muss eine Lösung gefunden werden, um eine langfristige Nutzbarkeit, z.B. für Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten. Hier ist proaktives Handeln in der Ressortzuständigkeit gefragt.

Der BVV sollte regelmäßig über die Gespräche berichtet und Wege aufgezeigt werden, dass Mangelzustände, wie sie aktuell zutage treten, nicht wiederholt werden. Hinzu kommt, dass kostenfreie Mietverträge wettbewerbsverzerrend denen gegenüber sind, die Instandhaltungsrücklagen zahlen. Anstatt kostenfreier Miete sollte eher eine Subventionierung von Kursen erfolgen, welche dann auch für andere Anbieter gelten muss.

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