Ist unsere Wirtschaftsförderung auch Wohnungsbauförderung?
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Die Zielgruppe der Arbeit der Wirtschaftsförderung sind Gewerbebetriebe, die in Lichtenberg entweder bereits dauerhaft tätig sind oder dies mittels einer Standortverlagerung oder einer Neugründung beabsichtigen. Wohnungsbau ist dem Wesen nach erstens grundsätzlich ein zeitlich begrenztes Projekt und zielt zweitens schwerpunktmäßig eben gerade nicht auf die Schaffung eines Gewerbebetriebes ab.
Dennoch gibt es Berührungspunkte. Wenn Bauherren zum Beispiel planen, neben Wohnraum auch Gewerberaum zu schaffen, so berät die Wirtschaftsförderung über die aktuellen Bedarfe der Lichtenberger Wirtschaft. Dies können zum Beispiel bauliche Dimensionierungen, Ausstattungen oder aktuell stark nachgefragte Branchen sein. Hierzu werden eigene fachliche Einschätzungen gegeben und wo dies nicht möglich ist, an erfahrene Experten aus anderen Abteilungen des Bezirksamtes (naheliegend: Stadtentwicklungsamt) oder den Berufsvertretungen/Kammern/Unternehmensverbänden verwiesen.
Zu baurechtlichen Fragen gibt es eine wöchentliche Bauberatung des Stadtentwicklungsamtes, die regelmäßig gut besucht ist. Bei Fragestellungen außerhalb des Baurechts wird auch hier versucht, an die zuständigen Stellen weiterzuvermitteln.
Das Büro für Wirtschaftsförderung führt darüber keine gesonderte Statistik. In der Antwort zu Frage 8 werden beispielhafte Projekte genannt.
Wohnungsbauinteressenten melden sich in der Regel nicht bei der bezirklichen Wirtschaftsförderung, sondern direkt bei der Investitionsbank Berlin und je nach Projektgröße beim Stadtentwicklungsamt oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Dies sind auch der richtigen Ansprechpartner, da sich die Fragestellungen der Wohnungswirtschaft beinahe ausschließlich um Finanzierungsfragen (=Fördermittel, zinsgünstige Darlehen) und Baurecht drehen. Eine aktive Ansprache von Wohnungsbauinteressenten durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung ist daher auch nicht zielgruppengerecht.
Eine solche Ansprache ist in der gegenwärtigen Marktlage nicht notwendig, da aktuell alle Investoren in den Mischgebieten von sich aus wohnraummaximierend bauen.
Wohnungsbauinteressenten sind nicht Zielgruppe der Wirtschaftsförderung. Siehe Frage 1.
Davon unabhängig ist auch kein Wohnungsbauinteressent bekannt, der je mit diesem Anliegen an die bezirkliche Wirtschaftsförderung herangetreten wäre. Wohnungsbauinteressenten wenden sich mit diesem Anliegen regelmäßig an das Stadtentwicklungsamt, das hierfür auch die geeignetere Stelle ist, da es bei Bauantragsverfahren naturgemäß federführend ist. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vollständig ausgelastet, sodass eine Beschleunigung eines Verfahrens grundsätzlich auf Kosten eines anderen Verfahrens gehen würde, was den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzten würde. Insofern wäre es ohnehin wirkungslos, wenn die Wirtschaftsförderung in diesem Sinne tätig werden würde.
Von 2012 bis zum Ende der Legislaturperiode gab es das Bezirkliche Bündnis für Wohnen, in dem Verwaltung und Wohnungsbauträger zusammengeschlossen und sich auf gemeinsame Ziele verständigt hatten. Über eine Verlängerung dieses Bündnisses wird gerade verhandelt. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Willkommensinitiativen für Wohnungsbau in Lichtenberg. Die größten Herausforderungen für Wohnungsbauinteressenten sind gegenwärtig, entwickelbare Grundstücke und ausführende Bauunternehmen zu finden. Eine Willkommensinitiative des Bezirksamtes kann hier nur bedingt unterstützen.
Das Stadtentwicklungsamt.
Es gehört zu den laufenden Aufgaben des Büros für Wirtschaftsförderung und des Stadtentwicklungsamtes, mit Eigentümern von Immobilien und Grundstücken über Möglichkeiten der Entwicklung ihrer Flächen und Gebäude für eine gewerbliche Nutzung zu beraten. Beispielhaft seien für die Wirtschaftsförderung die Unternehmen in den Gewerbegebieten Darßer Straße, Pablo-Picasso-Straße, Herzbergstraße, an der Landsberger Allee und in der Ferdinand-Schultze-Straße genannt. Das Stadtentwicklungsamt berät die Antragsteller von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Bau- und Vorbescheidsanträgen sowie jede Person, die die angebotene Bauberatung aufsucht.
Eine darüber hinausgehende Ansprache erfolgt jedoch nicht. Dies liegt zum einen daran, dass baulich entwickelbare Flächen in der Regel Eigentümern gehören, die bei einem vorhandenen Verwertungs- oder Entwicklungsinteresse von selbst an den Punkt gelangen, an dem sie die genannten Stellen aufsuchen. Zum anderen haben weder Wirtschaftsförderung noch Stadtentwicklungsamt die Personalressourcen, um angesichts der äußerst aktiven Marktlage über die bereits angebotenen Dienstleistungen und den gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus zusätzlich marktferne Eigentümer zu identifizieren und Entwicklungspotentiale zu untersuchen.
Näheres hier.