Spielplatzfläche nicht zur abgepollerten Blühwiese machen

DS/1617/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die auf der Wiese des Spielplatzes in der Regener Straße in Karlshorst aufgestellten Poller umgehend ersatzlos zu entfernen.

 

Begründung:

Durch die Abpollerung der 25 mal 13 Meter großen Teilfläche der Wiese soll ein Betreten des außerhalb der Kennzeichnung gelegenen Bereiches verhindert werden, damit eine noch nicht existente Blühwiese geschaffen werden kann.

Vorwiegend sind von der Maßnahme Kinder betroffen, deren Bewegungsraum beim Spielen auf diesem Spielplatz systematisch eingeschränkt wird.

 

Der Sinn und die Akzeptanz des Ausschlusses dieser Fläche ausgerechnet an einem bestehenden und intensiv genutzten Spielplatz ist in der Nachbarschaft nicht vermittelbar, zumal die Maßnahme ohne jede Information und Bürgerbeteiligung festgelegt wurde.

 

Ohnehin ist diese Abpollerung in keiner Weise zweckdienlich, wenn damit das Betreten der Wiese verhindert werden soll: Beim Spielen wird der Ball regelmäßig außerhalb des markierten Bereiches gelangen und die Kinder betreten beim Zurückholen zwangsläufig die geschützte Fläche. Sich beim Ballspiel an Pollern zu orientieren ist nicht nur für Kinder völlig unpraktikabel.

 

Zudem wird nicht berücksichtigt, dass ein gesteigertes Unfallrisiko durch die Verwendung der Poller direkt neben einem Spielplatz entsteht.

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