Sperrfläche einrichten vor der Gensinger Straße 62

DS/1931/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor der Gensinger Straße 62, 10315 Berlin, auf Höhe des abgesenkten Bordsteins eine Sperrfläche einzurichten. 

 

Begründung:

Der abgesenkte Bordstein in der Gensinger Straße auf Höhe der Hausnummer 62 wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Dadurch ist ein barrierefreies Überqueren der Straße für Fußgänger faktisch nicht möglich. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen sowie ältere Menschen sind hiervon betroffen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen oder Umwege in Kauf nehmen.

 

Abgesenkte Bordsteine dienen ausdrücklich der sicheren und barrierearmen Querung von Straßen. Die wiederkehrende Fehlbelegung konterkariert diesen Zweck und stellt ein erhebliches Hindernis für den Fußverkehr dar. Eine eindeutig gekennzeichnete Sperrfläche ist ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel, um die Sichtbarkeit der Querungsstelle zu erhöhen und das ordnungswidrige Parken wirksam zu verhindern.

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