Datenschutz vor Gericht
Die B.Z. schreibt: „Die Zeugin vom Jugendamt darf vor Gericht nur aussagen, wenn die Mutter ihre Zustimmung gibt! Das Jugendamt beruft sich auf das `Datengeheimnis`.“
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Link zum Artikel:
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/kinder-vernachlaessigt-staatsanwalt-muss-anklage-gegen-mutter-fallenlassen