Überholverbot auf der Gehrenseebrücke
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die zuständigen Stellen zu wenden, um das einseitige Überholverbot an den Zufahrten zur Gehrenseebrücke in ein vollständiges Überholverbot umzuwandeln. Hierzu sollen die Straßenmarkierungen entsprechend angepasst werden.
Begründung:
Die Gehrenseebrücke ist ein viel befahrener Verkehrsweg, der sowohl von motorisierten Fahrzeugen als auch von Radfahrern genutzt wird. Aufgrund der aktuellen Straßenführung und der fehlenden separaten Radverkehrsinfrastruktur kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn Kraftfahrzeuge versuchen, Radfahrer zu überholen.
Ein Überholmanöver auf der schmalen Fahrbahn birgt erhebliche Risiken für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, da oft nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann. Solange kein sicherer Radweg entlang der Brücke realisiert werden kann, ist es notwendig, die Gefährdung durch Überholvorgänge zu minimieren.
Ein komplettes Überholverbot würde nicht nur die Sicherheit der Radfahrer erhöhen, sondern auch zu einem flüssigeren und konfliktärmeren Verkehrsfluss beitragen. Zudem könnte eine klare Straßenmarkierung das Verständnis und die Akzeptanz der Regelung bei den Verkehrsteilnehmern fördern.
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