Ergänzungen zum Bebauungsplan XVII-5a-1 Hauptstraße 3A in Rummelsburg

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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die bestehenden BVV-Beschlüsse und folgenden Aspekte vor der Änderung des Bebauungsplans zu berücksichtigen:

 

- DS/1318/IX „Sicherstellung der Lebensmittelnahversorgung in Rummelsburg“:   Parkplätze sollen in Gänze erhalten bleiben, um wieder die wohnungsnahe Grundversorgung durch einen Supermarkt zu ermöglichen und auch Psychotherapiepraxen und Veranstaltungräumen zur Verfügung zu stellen;

- DS/1315/IX „Rückbau von Parkplätzen in Rummelsburg aussetzen“: kein Rückbau von Parkplätzen, bevor mit den Gewerbetreibenden und Anwohnern gesprochen wurde;

- Bau eines seniorengerechten Fitnessparcours;

- verkehrliche Erschließung nicht über die Gustav-Tempel-Straße führen;

- DS/1464/IX „Filterung und Regenrückhaltebecken des Ruschegrabens“: Flächen für ein Regenrückhaltebecken und die Filterung des Ruschegrabens identifizieren und ggf. auf diesen Flächen unterirdisch sichern.

 

Begründung:

Den Anwohnern in Rummelburg steht nur ein Supermarkt in der Hauptstr. 36 zur Lebensmittelnahversorgung zur Verfügung, was bereits jetzt eine ungenügende Abdeckung ist. Am Standort Hauptstr. 4 befindet sich die einzige größere Gewerbefläche für einen weiteren Supermarkt. Um diesen anzusiedeln, wurden bereits etwa im Jahr 2004 temporär befristet Parkplätze. Da diese zurückgebaut werden sollten, konnte zwischenzeitlich nur noch ein reiner Lieferservice und nicht weiterhin ein Supermarkt angesiedelt werden. Weiterhin befinden sich in der Hauptstraße 4 A bis 4 B zehn Psychotherapiepraxen mit kassenärztlichem Versorgungsauftrag, welche teilweise auf einen Fahrdienst für ihre Patienten angewiesen sind.

In der Hauptstraße 4 G ist ein Café mit einer Eventlocation, die auch als Therapiezentrum genutzt wird. Für all diese und möglicherweise weitere Einrichtungen sind Fahrzeug-Stellplätze erforderlich, um wirtschaftlich arbeiten zu können.

 

Durch den Bau der Fahrradstraße wird einseitig eine Vielzahl von Parkplätze wegfallen. Die Tiefgaragenstellplätze östlich der Parkplatzfläche sind bereits belegt. Im westlichen Neubaugebiet incl. des Hotels Habyt und der Kita wurden zu wenige oder keine Parkplätze geplant, so dass diese ebenfalls auf in Frage gestellten Parkplatzflächen angewiesen sind.

 

Eine verkehrliche Erschließung hauptsächlich über die Sackgasse Gustav-Tempel-Straße wäre mit Umwegen und damit einem unnötig konfliktreichen Verkehrsaufkommen verbunden. Ein Wegfall der öffentlichen fünf (nicht wie im Bauplan vermerkt sieben) Parkplätze für das Abholen und Bringen sind kritisch, da sie die einzigen öffentlichen Parkflächen entlang der Straße sind.

 

Aus der Fortschreibung des bezirklichen Konzeptes für die soziale Infrastruktur im Bezirk geht hervor, dass die Grünflächen- und Spielplatzversorgung an dieser Stelle ausreichend ist. Weitere werden mit dem Bau von Ocean Berlin hinzukommen. Es besteht eine Unterversorgung an Sportplätzen. Die Jugendspielflächen sind mit einer Skaterbahn, Basketballplatz und Tischtennisplatten vertreten. Der geplante Fitnessparcours sollte daher so gestaltet werden, dass er auf die Bedürfnisse von Senioren ausgerichtet ist und aufgrund der nahen Wohnbebauung ohne Geräuschkulisse einhergeht.

 

Der Ruschegraben mündet unweit in den Rummelsburger See. Die 2014 durch die Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH identifizierten Flächen für ein Regenrückhaltebecken sind inzwischen bebaut oder dafür freigegeben. Die Grün- und Parkplatzflächen des Bebauungsplans wären somit die letzte Möglichkeit eines unterirdischen Regenrückhaltebeckens und der Filterung des Wassers vor der Einmündung in den Rummelsburger See, was aufgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgeschrieben ist. Sie müssen für diesen Zweck reserviert werden, sofern keine alternativen Flächen gefunden werden.

 

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